HONORAR
Wir bemühen uns von Anfang an, Ihnen größtmögliche Transparenz im Zusammenhang mit den (möglicherweise) auf Sie zukommenden Kosten unserer Vertretung zu bieten.
Nach der jeweils beauftragten Causa (gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung, Vertragsgestaltung etc) differenziert verrechnen wir die von uns erbrachten Leistungen mittels
- Einzelleistung: Jede Leistung wird nach der jeweiligen Art, Dauer und Streitwert verrechnet. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz und (ergänzend) aus den Autonomen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 11.05.2009.
- Einheitssatz: Einige Leistungen (zumeist im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren) werden nach den Ansätzen des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Autonomen Honorarkriterien nach Art, Dauer und Streitwert verrechnet, alle übrigen Leistungen werden durch einen pauschalen Zuschlag zu den verrechneten Leistungen abgegolten. Wenn wir für Sie einen Prozess führen und diesen gewinnen, ist der Gegner verpflichtet, Ihnen unser Honorar auf Basis dieser Form der Honorarabrechnung zu ersetzen.
- Stundensatz: Hier wird ein nach Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern differenzierter Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Stundensatzabrechnung liegt eine im Raster von 5 Minuten erfolgte Erfassung der für alle Leistungen verwendeten Zeiten zugrunde.
- Pauschalhonorar: Hier werden alle Leistungen einer Causa mit einem fix vereinbarten Honorarbetrag abgegolten. Ein Pauschalhonorar kann nur vereinbart werden, wenn der Umfang der Leistungen absehbar ist. Dies ist insbesondere bei Liegenschaftskäufen und -verkäufen der Fall.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir kostenlos ab, ob unsere Leistungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden (da regelmäßig nicht alle Anwaltsleistungen rechtsschutzversichert sind) und teilen Ihnen das Ergebnis zeitgerecht vor Beginn unserer Tätigkeit schriftlich mit.