Für den Klienten ist die Verrechnung von Rechtsanwaltsleistungen erfahrungsgemäß oft wenig transparent. Wir wollen das ändern, und Ihnen von Anbeginn an klar darlegen, was unsere Leistungen kosten. Maßgeblich für die Höhe des Rechtsanwaltshonorars sind
- der mit der Leistung verbundene Zeitaufwand,
- die Art und Komplexität der Leistung, und
- die Höhe des Streitwerts.
Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars ergibt sich aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz und (ergänzend) aus den Autonomen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 10.10.2005.
Vor Beginn unserer Tätigkeit klären wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs auch über die zu erwartenden Kosten auf. Je nach Vereinbarung rechnen wir unser Honorar ab nach
- Einzelleistung: Jede Leistung wird nach den Ansätzen des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Autonomen Honorarkriterien nach Art, Dauer und Streitwert verrechnet.
- Einheitssatz: Manche Leistungen werden nach den Ansätzen des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Autonomen Honorarkriterien nach Art, Dauer und Streitwert verrechnet, die anderen Leistungen werden durch einen pauschalen Zuschlag zu den verrechenbaren Leistungen abgegolten. Wenn wir für Sie einen Prozess führen und diesen gewinnen, dann ist der Gegner verpflichtet, unser Honorar auf Basis dieser Honorarabrechnung zu ersetzen.
- Stundensatz: Hier wird ein nach Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsanwärtern differenzierter Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Stundensatzabrechnung liegt eine im Raster von 5 Minuten erfolgte Erfassung der für alle Leistungen verwendeten Zeiten zugrunde.
- Pauschalhonorar: Ein Pauschalhonorar kann nur vereinbart werden, wenn der Umfang der Leistungen absehbar ist. Dies ist insbesondere bei Liegenschaftskäufen und -verkäufen der Fall.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann klären wir, bevor Kosten entstehen, ob unsere Leistungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden (es sind regelmäßig nicht sämtliche Anwaltsleistungen rechtsschutzversichert) und teilen Ihnen das zeitgerecht vor Beginn unserer Tätigkeit schriftlich mit.