Für den Klienten ist die Verrechnung von Rechtsanwaltsleistungen erfahrungsgemäß oft wenig transparent. Wir wollen das ändern, und Ihnen von Anbeginn an klar darlegen, was unsere Leistungen kosten. Maßgeblich für die Höhe des Rechtsanwaltshonorars sind

Die Höhe des Rechtsanwaltshonorars ergibt sich aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz und (ergänzend) aus den Autonomen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages vom 10.10.2005.

Vor Beginn unserer Tätigkeit klären wir Sie im Rahmen des Erstgesprächs auch über die zu erwartenden Kosten auf. Je nach Vereinbarung rechnen wir unser Honorar ab nach

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann klären wir, bevor Kosten entstehen, ob unsere Leistungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden (es sind regelmäßig nicht sämtliche Anwaltsleistungen rechtsschutzversichert) und teilen Ihnen das zeitgerecht vor Beginn unserer Tätigkeit schriftlich mit.