Wir machen nicht alles - aber was wir machen, machen wir richtig. Dementsprechend haben wir uns auf einige Fachgebiete spezialisiert, in denen wir uns selbstverständlich auch ständig fort- und weiterbilden, um Ihnen den letzten Stand von Praxis und Wissenschaft bieten zu können. Es handelt sich dabei um folgende Gebiete:
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht; insbesondere
- Patientenrecht;
- Amtshaftungsrecht;
- Verkehrsunfallsrecht; sowie
- Baumängelrecht.
- Unternehmensrecht, insbesondere
- Unternehmenskäufe und -übergaben;
- Syndikatsverträge; sowie
- Umgründungen.
- Erb- und Familienrecht, insbesondere
- Testamentserrichtung;
- Nachfolgeregelungen bei betrieblichem Vermögen (siehe oben Unternehmensrecht);
- Ehescheidungen und Vermögensaufteilungen im Zuge von Ehescheidungen; sowie
- Unterhalts- und Obsorgeverfahren.
- Immobilienrecht, insbesondere
- Errichtung und Abwicklung von Wohnungseigentums-, Kauf- und Mietverträgen;
- Mietzins- und Räumungsstreitigkeiten; sowie
- Mängelbehebungsverfahren.